Gemeinschaftskonto-Vergleich
Mit einem Gemeinschaftskonto bezahlt ihr Miete, Einkäufe und Verträge zusammen. Im Rechner findest du Banken, die gemeinsame Konten günstig anbieten. Darunter erklären wir, welche Kontoform zu euch passt und welche Risiken es gibt.
- Kontoinhaber
- meist 2, teils mehr
- Übliche Form
- Oder-Konto
- Einlagensicherung
- 100.000 € pro Inhaber
- P-Konto möglich
- nein
Gemeinschaftskonto-Rechner
Aktuelle Angebote vieler Anbieter auf einen Blick
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Darauf solltest du achten
- Oder-Konto (jeder verfügt allein) oder Und-Konto (nur gemeinsam)?
- Bekommt jeder Kontoinhaber eine eigene Karte, und was kostet sie?
- Ist ein gemeinsamer Wohnsitz Voraussetzung?
- Wie viele Kontoinhaber erlaubt die Bank?
- Habt ihr geregelt, was bei einer Trennung mit dem Geld passiert?
Oder-Konto oder Und-Konto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto mit mehreren Inhabern. Es gibt zwei Formen:
- Oder-Konto: Jeder Inhaber kann allein über das Konto verfügen – überweisen, abheben, mit der Karte zahlen. Das ist die übliche Form für Paare und Familien.
- Und-Konto: Alle Inhaber müssen gemeinsam zustimmen. Das ist sicherer, im Alltag aber umständlich. Es wird eher für Erbengemeinschaften oder Vereine genutzt. Viele Direktbanken bieten es gar nicht an.
Bei beiden Formen haften alle Inhaber gemeinsam für ein Minus auf dem Konto. Die Bank kann sich also an jeden einzelnen wenden, wenn zum Beispiel der Dispo ausgereizt ist.
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Gemeinsame Ausgaben laufen über ein Konto, Hin- und Herüberweisen entfällt.
- Ihr behaltet beide den Überblick über die gemeinsamen Finanzen.
- Jeder kann im Notfall handeln, etwa wenn einer krank oder verreist ist.
Nachteile
- Beim Oder-Konto kann jeder Inhaber das ganze Guthaben abheben.
- Alle haften für ein Minus auf dem Konto.
- Gläubiger eines Inhabers können unter Umständen auf das Guthaben zugreifen.
Viele Paare fahren gut mit einem Mittelweg: Jeder behält sein eigenes Konto, und beide zahlen einen festen Betrag auf das Gemeinschaftskonto für die gemeinsamen Kosten ein.
Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?
- Ehepaare und Paare: die häufigste Nutzung, für Miete, Lebensmittel und gemeinsame Verträge.
- Wohngemeinschaften: Alle zahlen ihren Anteil für Miete, Strom und Internet ein, und nicht einer muss das Geld hinterhertragen. Achtung: Alle haften für ein Minus, und nicht jede Bank nimmt mehr als zwei Inhaber an.
- Erbengemeinschaften: Hier ist ein Und-Konto sinnvoll, damit keiner allein über das Erbe verfügt.
- Vereine: Für Vereine gibt es eigene Vereinskonten, die auf den Verein laufen. Sie sind meist die bessere Wahl.
Trennung, Pfändung und Tod
Bei einer Trennung
Einen Anspruch darauf, ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln, gibt es nicht. Stimmen alle Inhaber zu und ist das Konto nicht im Minus, ist es bei vielen Banken trotzdem möglich. Beim Oder-Konto kann außerdem jeder Inhaber die Einzelverfügungsbefugnis widerrufen. Dann geht nur noch alles gemeinsam, und keiner kann das Konto leerräumen. Das Konto ganz auflösen könnt ihr in der Regel nur gemeinsam.
Bei einer Pfändung
Bei einem Oder-Konto kann ein Gläubiger eines einzelnen Inhabers grundsätzlich das gesamte Guthaben pfänden. Der andere Inhaber muss sich das Geld dann im Innenverhältnis zurückholen. Ein Gemeinschaftskonto kann zudem nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Wer Schulden hat, sollte lieber ein eigenes P-Konto nutzen.
Im Todesfall
Beim Oder-Konto kann der überlebende Inhaber weiter über das Konto verfügen. Die Erben treten aber an die Stelle des Verstorbenen. Ihnen steht in der Regel dessen Anteil am Guthaben zu.
Steuern und Freistellungsauftrag
Einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonto können nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erteilen. Sie haben zusammen einen Sparerpauschbetrag von 2.000 €. Bei unverheirateten Paaren und WGs ist ein Freistellungsauftrag für Gemeinschaftskonten nicht möglich. Da Girokonten selten Zinsen bringen, spielt das aber meist keine große Rolle.
Bei größeren Summen gilt: Zahlt nur ein Partner auf ein gemeinsames Oder-Konto ein, kann das Finanzamt die Hälfte des Guthabens als Schenkung an den anderen werten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für Ehepartner gilt ein hoher Freibetrag, für unverheiratete Paare ein deutlich niedrigerer. Bei hohen Beträgen lohnt sich eine schriftliche Vereinbarung oder eine Steuerberatung.
Häufige Fragen: Gemeinschaftskonto
Müssen wir dieselbe Adresse haben?
Nicht bei jeder Bank. Viele Banken eröffnen Gemeinschaftskonten auch für Inhaber mit unterschiedlichen Adressen, manche verlangen einen gemeinsamen Wohnsitz. Das steht in den Bedingungen der Bank.
Geht ein Gemeinschaftskonto ohne Schufa?
Schwierig. Die Banken prüfen bei allen Inhabern die Bonität. Ohne positive Schufa ist meist nur ein Konto auf Guthabenbasis ohne Dispo möglich, als Gemeinschaftskonto bieten das nur wenige Banken an.
Wie eröffnet man ein Gemeinschaftskonto?
Ähnlich wie ein normales Girokonto: Antrag online stellen, dann bestätigen alle Inhaber ihre Identität per Video- oder Post-Ident. Bei manchen Banken eröffnet zuerst einer das Konto und lädt den zweiten Inhaber dann ein.
Kann ich mein bestehendes Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?
Bei manchen Banken ja, indem ein zweiter Inhaber hinzugefügt wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Oft ist es einfacher, ein neues Gemeinschaftskonto zu eröffnen.
So vergleichen wir
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